FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen rund um die Mitarbeit
in einem Unternehmen der katholischen Kirche


Die Caritas ist eine Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche. Die dem Deutschen Caritasverband angeschlossenen Einrichtungen dienen dem gemeinsamen Werk christlicher Nächstenliebe. Dienstgeber und Mitarbeiter bilden eine Dienstgemeinschaft und tragen gemeinsam zur Erfüllung der Aufgaben der Einrichtung bei.

 

  • Was ist, wenn ich nicht der katholischen Kirche angehöre?
    In den Einrichtungen der cts sind sowohl Mitarbeiter, die verschiedenen christlichen Konfessionen als auch anderen Religionen angehören, herzlich willkommen.

 

  • Was bedeutet es für mich persönlich, bei einem katholischen Unternehmen zu arbeiten?
    Bei einem katholischen Unternehmen zu arbeiten, bedeutet für einen katholischen Mitarbeiter, dass er sich in seiner persönlichen Lebensführung an der Glaubens- und Sittenlehre sowie den übrigen Normen der katholischen Kirche orientiert. Die  Lebensführung des nichtkatholischen Mitarbeiters darf dem kirchlichen Charakter der Einrichtung, in der er tätig ist, nicht widersprechen.

 

  • Was verdiene ich?
    Alle Einrichtungen der cts bezahlen nach AVR – den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes. Diese teilen sich – ähnlich dem System im öffentlichen Dienst – nach Vergütungsgruppen und –stufen ein, dazu kommen ggf. Zulagen (z.B. Kinderzulage) und Zuschläge (zum Beispiel Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld).

    Wenn Sie berechnen möchten, was Sie in einer Einrichtung der Caritas verdienen würden, finden Sie hier (externer Link) einen Gehaltsrechner

 

  • Wie sind meine Arbeitszeiten?
    Die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter beträgt durchschnittlich 39 Stunden in der Woche. Die Mitarbeiter und die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten erhalten in jedem Urlaubsjahr Erholungsurlaub -je nach Lebensalter- zwischen 26 und 30 Arbeitstagen. Die AVR sehen die Zahlung von Urlaubsgeld vor, das sich nach der jeweiligen Vergütungsgruppe richtet.

 

  • Gibt es Zusatzleistungen?
    Die Mitarbeiter der cts erhalten eine freiwillige Zusatzversicherung zum Zweck der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversorgung sowie der Hinterbliebenenversorgung bei der KZVK, der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse.

 

  • Was passiert, wenn ich während meiner Beschäftigungszeit aus der katholischen Kirche austrete?
    Nach der Grundordnung von 1993 gilt der Kirchenaustritt aus der katholischen Kirche als absoluter Kündigungsgrund (Art.5 Abs.5); in allen anderen Fällen eines so genannten Loyalitätsverstoßes findet eine Abstufung nach Konfession und Funktion statt, so dass -- vom Kirchenaustritt abgesehen -- stets eine Beurteilung der Einzelumstände nicht nur möglich, sondern auch notwendig ist.


Wenn Sie weitere Fragen haben wenden Sie sich bitte an Renate Iffland unter r.iffland (at) cts-mbh.de

Caritas SeniorenHaus St. Irmina Klosterstr. 16, 66125 Saarbrücken-Dudweiler 0 68 97 / 9 19 10 - 0 0 68 97 / 9 19 10 - 142 info@seniorenhaus-dudweiler.de
Einrichtungsleitung
Ute Krüger
Verantwortliche Pflegefachkraft
Daniel Jenal